Vor jeder Richtlinienpsychotherapie stehen eine psychotherapeutische Sprechstunde und zwei bis vier probatorische Sitzungen, in denen sich klärt, ob das Verfahren passt. Eine Stunde meint dabei eine Therapieeinheit von 50 Minuten.
Erstgespräch
50 Minuten
Wir widmen uns dem, was Sie gerade beschäftigt, und besprechen, was Ihnen weiterhelfen könnte.